Über 62 Millionen Menschen in Deutschland suchen und finden Erholung im Wald, überwiegend zu Fuß oder mit dem Fahrrad. Unter den 77 Prozent der Menschen, die in Deutschland Rad fahren, sind 16 Millionen Menschen, die angeben, mit dem Mountainbike zu fahren – 4,1 Mio. davon tun dies sogar häufig. Alle Menschen haben aus unserer Sicht ein Anrecht auf Nutzung des Waldes zum Zweck der Erholung, der Gesundheitsvorsorge und der sportlichen Betätigung. Naturnahe Erholung und Waldschutz gehen dabei Hand in Hand. Universitäre Studien wie der Jugendreport Natur belegen, dass das Verständnis und die Aktivierung für den Schutz des Ökosystems Wald mit persönlicher Naturerfahrung positiv
korreliert. Im Mountainbike-Monitor 2022 – einer Studie mit über 16.000 Befragten – wird „Natur erleben“ von den Radfahrenden als wichtigstes Motiv angegeben. Die Erholung im Wald fördert den respektvollen Umgang mit der Natur und das Bewusstsein für den notwendigen Schutz dieses wertvollen Ökosystems. Laut ADFC trägt der Radtourismus mit 12 Milliarden Euro Bruttoumsatz einen Anteil von rund 12 Prozent an der Gesamtwertschöpfung im Deutschlandtourismus. Das Radfahren im Urlaub, das häufig in naturnahen Landschaften stattfindet, ist eine nachweislich wirksame Inspiration die Mobilität mit dem Fahrrad auch im Alltag zu fördern.
Das Fahrradfahren im Wald lässt uns die Natur aus einer einzigartigen Perspektive erleben, erinnert uns aber auch an die Bedeutung des maßvollen und respektvollen Umgangs mit dieser wertvollen Ressource. Für ein noch besseres gegenseitiges Verständnis haben daher Verbände wie die DIMB Kampagnen erarbeitet, die auf gegenseitigen Respekt und einfache Regeln setzen, die für alle Naturnutzer:innen gleichermaßen selbstverständlich sein sollten
Fahre nie querfeldein, du schädigst die Natur! Die Art und Weise wie du fährst, bestimmt das Handeln der Behörden und Verwaltungen
Bremse nicht mit blockierenden Rädern! Blockierbremsungen verursachen Wegeschäden.
Passe deine Geschwindigkeit an die Situation an. Du musst jederzeit in Sichtweite anhalten können!
Kündige deine Vorbeifahrt frühzeitig an. Erschrecke keine anderen Wegenutzer:innen!
Verlasse rechtzeitig zur Dämmerung den Wald, um Tiere bei der Nahrungsaufnahme nicht zu stören.
Prüfe deine Ausrüstung und denke an Werkzeug, Proviant und ein Erste-Hilfe-Set.
„Radfahren im Wald müsste es eigentlich auf Rezept geben!“
Herr Professor Dr. John, die WHO mahnt einen inzwischen dramatischen Bewegungsmangel an – weltweit und auch in Deutschland. Wie sehen Sie die Entwicklung und welche Folgen ergeben sich daraus?
Sowohl der Bewegungsmangel als auch die Entwicklung zu immer mehr übergewichtigen Menschen hat deutlich zugenommen und die Problematik verschärft sich aktuell weiter. Die Lebenserwartung wird dadurch abgesenkt, wir haben eine ständig steigende Krankheitslast und müssen für die Zukunft mit der finanziellen Überforderung der Sozialversicherungssysteme rechnen. Bei der jungen Generation müssen wir mit schweren gesundheitlichen Folgewirkungen und einer verkürzten Lebensspanne rechnen, wenn nicht aktiv gegengesteuert wird, was die WHO ja auch fordert.
Aus Ihrer Sicht als Mediziner, welche Wirkung hat Bewegung, bzw. fehlende Bewegung auf uns Menschen?
Unser Stoffwechsel, unser Herz-Kreislauf-System und vieles andere benötigt Bewegung, um richtig und gut zu funktionieren. Die wissenschaftlichen Erkenntnisse sind dabei eindeutig: ca. 80 Prozent aller Krankheiten entstehen durch Bewegungsmangel und Fehlernährung, darunter Herzkreislauf- und Atemwegserkrankungen, Diabetes, Krebs, Demenz, psychische Erkrankungen, Infekte und chronische Entzündungen.
Umgekehrt betrachtet, was würden wir mit ausreichender Bewegung erreichen?
Untersuchungen zeigen zum Beispiel eine mehr als 70 Prozent verminderte Krebssterblichkeit, ein 88 Prozent vermindertes Demenz-Risiko sowie eine bis zu 20 Jahre längere Lebensdauer.
Woher kommt der Bewegungsmangel bei jungen Menschen? Vielfach wird ja kritisiert, dass sie lieber vor dem Bildschirm säßen, als sich draußen zu bewegen.
Einige verbringen so gut wie keine Zeit bei Sonnenlicht im Freien. Wir müssen natürlich aber auch nach den Gründen fragen, denn auf der anderen Seite sehen wir genauso, dass den Jugendlichen Bewegung Spaß macht. Ein großer Trend ist dabei das Radfahren, in der Stadt und vor allem im Wald, mit Mountainbikes, nicht nur bei uns in Deutschland, sondern weltweit. Damit sie das tun können, braucht es aber auch gute Angebote, also eine entsprechende Infrastruktur.
Warum macht die Bewegung auf dem Fahrrad so viel Sinn?
Zum einen ist Radfahren sehr gesund. Es stärkt unter anderem das Herzkreislauf-System. Darüber hinaus lässt sich Radfahren ideal in den Alltag integrieren, zum Beispiel für Fahrten zur Ausbildungsstätte oder zur Arbeit. In der Freizeit macht Radfahren allen Altersstufen Spaß. Dabei ist der Trend zum Mountainbiken so überdeutlich, dass man nur sagen kann, das muss man nutzen und die Popularität unbedingt weiter fördern.
Vielfach wird aktuell ja der Naturschutz gegen das Radfahren im Wald abgewogen.
Es ist wichtig einen Kompromiss herzustellen zwischen der Belastung der Umwelt und der Ermöglichung, sich draußen zu bewegen. Und mit gutem Willen gelingt das auch.
Sollte Radfahren und Mountainbiken aus Ihrer Sicht stärker gefördert werden?
Ganz klar ja. Radfahren im Wald müsste es eigentlich auf Rezept geben. Es ist im Interesse aller, gerade in der Peripherie der Zentren Möglichkeiten zur körperlichen Betätigung auf dem Rad zu schaffen und Menschen nicht in die Illegalität zu drängen oder zu kriminalisieren. Wir sollten allen Menschen, aber vor allem der jungen Generation, ermöglichen sich draußen mit dem Fahrrad zu bewegen, wenn sie das wollen. Das Gute: Sie wollen es und dieser Trend lässt sich nicht umkehren.
Was empfehlen Sie mit Blick auf Gespräche zwischen den Anspruchsgruppen und Entscheidern zum Radfahren im Wald?
Zunächst muss man sich über die inzwischen dramatische Problemlage und den positiven Trend zur Bewegung auf dem Rad in der Natur klar werden. Dann sollte man gemeinsam überlegen, wie sich der Trend kanalisieren lässt und wie neue Möglichkeiten geschaffen werden können. Wünschenswert wäre sicher, wenn ein großer Ruck durch die Gesellschaft ginge, aber auch lokale Initiativen vor Ort können eine sehr positive Wirkung entfalten und auch Vorbild für andere sein. Auch die Schulen könnten und sollten Impulse geben, um Jugendliche zum Fahrradfahren und Mountainbiken zu animieren.
Welche Auswirkungen befürchten Sie, wenn Bewegung nicht aktiv gefördert, sondern eher weiter vermieden wird?
Die WHO hat sehr klar vor den enormen Auswirkungen eines weiter zunehmenden Bewegungsmangels gewarnt – auch mit Blick auf unüberschaubare ökonomische Probleme. Konkret sehen wir Mediziner zudem nicht nur enorme Krankheitsrisiken und eine Verkürzung der Lebensspanne, sondern auch eine starke Wechselwirkung mit dem ebenfalls gefährlich zunehmenden Übergewicht in der Bevölkerung. Diese fatale Wechselwirkung müssen wir dringend unterbrechen.
Univ.-Prof. Dr. med. Swen Malte John
ist Leiter der Abteilung Dermatologie, Umweltmedizin und Gesundheitswissenschaften sowie Wissenschaftlicher Direktor des Instituts für Interdisziplinäre Dermatologische Prävention und Rehabilitation an der Universität Osnabrück.
© Universität Osnabrück/Elena Scholz
Das Radfahren und Mountainbiken sind in Deutschland auf Straßen und Wegen erlaubt. Diese Regelung ist im Betretungsrecht des Bundeswaldgesetzes geregelt. Das Bundeswaldgesetz stammt aus dem Jahr 1975 und soll in der Legislaturperiode 2021 – 2025 überarbeitet werden. Das Recht, die freie Landschaft auf Straßen und Wegen sowie auf ungenutzten Grundflächen zum Zwecke der Erholung zu betreten, ist als allgemeiner und unmittelbar geltender Grundsatz in § 59 Abs. 1 BNatSchG geregelt.
Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist gestattet. Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen und das Reiten im Wald ist nur auf Straßen und Wegen gestattet. Die Benutzung geschieht auf eigene Gefahr. Dies gilt insbesondere für waldtypische Gefahren. Auch wenn das Befahren oder Reiten grundsätzlich auf Wegen erlaubt ist, ist stets Rücksicht auf die sich dort ebenfalls aufhaltenden Fußgänger:innen und Wandernden zu nehmen, diese haben im Zweifel sogar Vorrang.
Die Landeswaldgesetze
Die Landeswald- und Landesnaturschutzgesetze erlauben das Radfahren auf Wegen und Straßen. Einige Bundesländer regeln hierzu besondere Einschränkungen. Sehen Sie hier eine Übersicht der wichtigsten gesetzlichen Regelungen in den jeweiligen Bundesländern. Die vollständigen Gesetzestexte sind online abrufbar.
Das Radfahren ist in Baden-Württemberg nur auf Wegen mit einer Breite von mehr als zwei Metern gestattet.
In Bayern ist Fahrradfahren nur auf Straßen und geeigneten Wegen zulässig.
In Hessen ist das Radfahren im Wald auf befestigten oder naturfesten Wegen gestattet.
Das Radfahren (ohne Motorantrieb), das Fahren mit Krankenfahrstühlen mit Motorantrieb und das Reiten im Wald ist nur auf Straßen und Wegen gestattet.
Das Radfahren (ohne Motorantrieb), das Fahren mit Krankenfahrstühlen mit Motorantrieb und das Reiten im Wald ist nur auf Straßen und Wegen gestattet.
Radfahren ist im Wald nur auf Straßen und Waldwegen erlaubt.
Das Radfahren ist nur auf Straßen und Wegen gestattet.
Das Befahren der freien Landschaft mit Fahrrädern, Krankenfahrstühlen oder Fahrzeugen ohne Motorkraft ist außer in den Fällen des Absatzes 3 nur auf Wegen gestattet.
Straßen und Wege in Wäldern dürfen, soweit sie sich dafür eignen, mit Fahrrädern ohne Motorkraft sowie Krankenfahrstühlen mit Elektromotor befahren werden.
Radfahrer dürfen alle Waldwege (Straßen und Wege) benutzen. Ausgenommen sind Uferpromenaden, soweit dort das Radfahren nicht ausnahmsweise durch die Behörde Berliner Forsten erlaubt ist.
Radfahren ist auf dafür geeigneten, festen und befestigten Wegen sowie Straßen, auf denen forstwirtschaftliche Maßnahmen nicht stattfinden, gestattet.
Das Fahren mit Fahrrädern ohne Motorkraft und mit Krankenfahrstühlen mit Motorkraft ist auf tatsächlich öffentlichen Wegen gestattet. Tatsächlich öffentliche Wege sind private Straßen und Wege, die mit Zustimmung oder Duldung der Grundeigentümerin, des Grundeigentümers oder der sonstigen berechtigten Person tatsächlich für den öffentlichen Verkehr genutzt werden; dazu gehören Wanderwege, Radwege, Fahrwege (Absatz 2 Satz 2), Reitwege und Freizeitwege (§ 37)
Das Fahren mit Fahrrädern ohne Motorantrieb sowie elektromotorunterstützten Fahrrädern bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 25 Kilometern pro Stunde ist nur auf Waldwegen und privaten Straßen im Wald auf eigene Gefahr gestattet.
Radfahren ist auf Straßen und festen Wegen erlaubt.
Das Radfahren […] im Wald ist nur auf Wegen und Straßen gestattet.
Das Radfahren ist in Brandenburg auf Wegen gestattet.
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